Blended Short Term Mobilität – Was ist das?
Unter einer Blended Short Term Mobilität (kurz: Kurzzeit-Mobilität) versteht man die Kombination aus einer kurzfristigen physischen Auslandsphase (5-30 Tage, Studium oder Praktikum) verbunden mit einer virtuellen Phase, die entweder vor und/oder nach der Präsenzphase stattfindet. Ziel der virtuellen Phase ist es, den kollaborativen Online-Lernaustausch und die Teamarbeit zu erleichtern.
Kurzzeit-Mobilitäten sind besonders gedacht für Studierende, denen es aufgrund persönlicher, familiärer, gesundheitlicher oder studiengangsbedingter Umstände nicht möglich ist, länger ins Ausland zu gehen.
Kurzzeit-Mobilität kann im Rahmen eines Blended Intensive Programms (BIP) gefördert werden.
An der HAWK werden im aktuell laufenden Projekt 2026 Kurzzeit-Mobilitäten unter den folgenden Voraussetzungen gefördert:
1. Teilnahme an einem Blended Intensive Programme (BIP), wenn es mit der aufnehmenden Hochschule eine Erasmus+ Kooperation gibt und die HAWK in die Organisation des BIP involviert ist
- Das entsprechende BIP ist in das jeweilige Studienprogramm an der HAWK integriert.
- In diesem Fall werden teilnehmende Studierende durch die entsprechende Lehrperson im International Office nominiert. Die Frist richtet sich nach den Fristen des BIP.
Hinweis zur Förderung aus Projekt 2026: Die maximale Förderdauer beträgt 5 Tage zzgl. max. 2 Reisetage. Bei länger dauernden BIP-Aufenthalten sind alle weiteren Tage sog. Zero-Grant Tage, also ohne finanziellen Zuschuss.
2. Ein Kurzzeit-Praktikum für Studierende des Studiengangs Pflege (dual) und Hebammenwissenschaften
- Verpflichtende virtuelle Phase (vor- oder nachbereitende Online-Veranstaltung), die im Vorfeld individuell zwischen Praktikanten*in und Klinik zu vereinbaren ist.
- Studierende im Studiengang Pflege (dual): bis zu drei Studierende im Rahmen des einmonatigen Pflichtpraktikums am Ende des 5. Semesters (KW 8-12). Interessierte Studierende wenden sich an Prof. Dr. Shiney Franz. Diese nominiert die Studierenden im International Office. Frist ist der 30.06. des Vorjahres.
Studierende im Studiengang Hebammenwissenschaften: bis zu drei Studierende im Rahmen der Praxisphase im 7. Semester (max. 30 Tage im Zeitraum KW 39-46). Interessierte Studierende wenden sich an Inga Schlüter / Sandra Hartwigsen. Diese nominieren die Studierenden im International Office. Frist ist der 14.06. des Jahres.
3. Teilnahme an einem beliebigen Blended Intensive Programme (BIP) oder einer anderen Kurzzeit-Mobilität an einer Partnerhochschule bzw. in Form eines Praktikums (vorausgesetzt, dass ausreichende Erasmus+ Mittel zur Verfügung stehen)
- Voraussetzung ist, dass die Studierenden nachweislich aufgrund persönlicher, familiärer, gesundheitlicher oder studiengangsbedingter Umstände keine Langzeitmobilität (ein ganzes Studiensemester bzw. mindestens 2 Monate Praktikum) durchführen können.
- Die Kurzzeit-Mobilität muss mit mind. 3 ECTS auf das Studium an der HAWK angerechnet werden.
- Bei der Teilnahme an einem BIP einer Partnerhochschule ohne Beteiligung der HAWK ist eine Förderung darüber hinaus grundsätzlich für alle Studierenden möglich. Studierende, die keine nachweislich keine Langzeitmobilität durchführen können, werden bevorzugt berücksichtigt.
Hinweis zur Förderung aus Projekt 2026: Die maximale Förderdauer beträgt 5 Tage zzgl. max. 2 Reisetage. Bei länger dauernden BIP-Aufenthalten sind alle weiteren Tage sog. Zero-Grant Tage, also ohne finanziellen Zuschuss. - Interessierte Studierende wenden sich an das International Office für ein obligatorisches Beratungsgespräch.
- Frist für dieses Beratungsgespräch ist drei Monate vor der geplanten Mobilität.